Mein Kromfohrländer soll in die Zucht

Damit Welpen in Deutschland und der Schweiz offizielle FCI Papiere bekommen und damit eine problemlose Anerkennung des Hundes im Ausland (Ausstellungen, Hundesport) möglich ist, muss der Kromfohrländer in Deutschland oder der Schweiz eine Körung bestehen.

 

Körungen  (Zuchttauglichkeitsprüfungen) finden mehrmals jährlich in Deutschland und der Schweiz (wird gegenseitig anerkannt) statt. Das Mindestalter um an der Körung teilzunehmen beträgt 18 Monate.

 

Jeder Hund, der für den Fortbestand der Rasse eingesetzt werden soll, muss zur Anmeldung der Körung tierärztlich untersucht werden. Bei der Untersuchung wird meistens auch das Blut für Forschungszwecke abgenommen, wenn nicht schon früher geschehen. Auch muss ein Gentest auf HFH (Hyperkeratose) vorliegen. Gleichzeitig sollte man die weiteren Gentests (vWD Typ1) unbedingt mittesten lassen, auch wenn es in Deutschland noch nicht vorgeschrieben ist. In der Schweiz müssen Hunde vor der Körung eine Untersuchung auf Patellaluxation durchführen.

 

Wir empfehlen die Gentests und das Blut für die Blutdatenbank "in einem Rutsch" abnehmen zu lassen. Bitte achten Sie darauf, dass der Tierarzt die Identität des Hundes bestätigt hat und der Gentest später offiziell gültig ist.

 

Anmeldung zur Körung

Termine für geplante Körungen und die aktuelle Version der Dokumente entnehmen Sie immer der HP des RZV

 

Auf der Homepage des Schweizer Kromfohrländer Clubs finden Sie auch viele Informationen und eine sehr gute Zusammenfassung, was man braucht.

  • Tierarztuntersuchung incl. Zahnkarte; alle Ergebnisse müssen vom Tierarzt dokumentiert werden
  • Blutspende für Forschungszwecke (mehr Infos dazu finden Sie hier)
  • Gentest auf Hereditäre Fußballen Hyperkeratose muss vorliegen (auch das Material (Blut/Wangenbackenabstrich muss vom Tierarzt entnommen und dokumentiert werden)
  • Dokumente vollständig ausgefüllt und vom Besitzer und Tierarzt unterzeichnet
  • für Körung in der Schweiz: Untersuchung auf Patellaluxation bei einem Spezialisten
  • freiwillig: Gentest auf von Willebrandt (vWD Typ1)
  • freiwillig: Gentest auf Hyperurikosurie (HUU)
  • freiwillig: großes Blutbild

Körung

  • Bewertung des Äußeren durch erfahrene Richter und die Körkommission
  • Wesenstest

 

Österreich: Mit einem offiziellen Ausstellungsergebnis, FCI Papieren, bestandener Begleithundeprüfung und Gentests dürfen Rüden übrigens auch in Österreich decken, obgleich sie nicht angekört sind und damit nicht in der Deutsch/ Schweizer Deckrüdenkartei geführt werden.

 

Anmerkung: Die Zuchtlenkungen werden stets erneuert. Die aktuellen Anforderungen für die Körung entnehmen Sie daher immer der Homepage des Rassezuchtvereins der Kromfohrländer.

 

Zum Thema Gentests: Heute kann man neben den statistischen Werten auch vom Genotyp einen passenden Paarungspartner wählen und bestimmte Krankheiten aus der Rasse drängen. Nun muss man bei bestimmten Krankheiten nicht erst "warten", bis ein Hund erkrankt, um statistische Werte zu bekommen, sondern kann einfach einen Gentest vornehmen und weiß ob sein Hund eine bestimmte Krankheit vererbt oder nicht. Ein passender Paarungspartner kann dann gewählt werden, so dass kein Welpe mehr an der Krankheit erkrankt. Gleichzeitig kann man auch bei erkrankten Hunden präventive Maßnahmen vornehmen (z.B bei Operationen besondere Rücksicht mit vWD I erkrankten Tieren). Daher halten wir diese "freiwilligen" Untersuchungen für zwingend notwendig, wenn man möglichst gesunde Hunde züchten will.